Qualifizierungschancengesetz: Mehr Weiterbildung, weniger Kosten
Aktualisiert am 4.3.2025
HR-Praxis
Arbeitsrecht
In der Arbeitswelt gibt es immer wieder neue Herausforderungen. Die Digitalisierung ist eine davon. Im Gegensatz zu der jüngeren Generation sind viele der derzeit angestellten Arbeitnehmer:innen nicht mit der neuesten Technologie aufgewachsen.
Finde heraus, wie du mithilfe des Qualifizierungschancengesetzes deine Mitarbeiter:innen fit für die Zukunft machst und ihnen durch Weiterbildungen neue Aufgabenbereiche zeigen kannst – und zwar mit Unterstützung vom Staat.
Qualifizierungschancengesetz: Kurz und knapp
Am 01. Januar 2019 wurde das Qualifizierungschancengesetz verabschiedet. Dieses wird auch Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung genannt.
Damit sollen Fähigkeiten und Kenntnisse von Arbeitnehmer:innen gefördert werden.
Das heißt konkret: Weiterbildungen werden vom Staat finanziell unterstützt, wodurch du als Arbeitgeber entlastet wirst.
Übrigens: Das Qualifizierungschancengesetz hat das Programm WeGeBAU abgelöst. WeGebAU steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer:innen in Unternehmen.
Das Qualifizierungschancengesetz soll jetzt die vorherige Regelung (WeGebAU) erweitern:
Das Ziel: Mehr Arbeitnehmer:innen sollen jetzt die Möglichkeit haben, an einer Weiterbildung teilzunehmen.
Wozu Weiterbildungen?
Stichwort: Arbeitswelt 4.0 . Die gesamte Arbeitswelt muss sich mit neuen Herausforderungen befassen. Die vierte industrielle Revolution (Industrie 4.0) hat so einige Veränderungen geschaffen. Vor allem die Digitalisierung spielt hierbei eine große Rolle.
Die Auswirkungen in der Arbeitswelt?
Die Tätigkeitsfelder ändern sich in fast allen Branchen. Aufgaben, die früher noch manuell erledigt werden mussten, bearbeitet heute eine „künstliche Intelligenz”. Das heißt aber nicht, dass jetzt alle Aufgaben und Jobs einfach wegfallen. Sondern es gibt neue Tätigkeiten, die deine Mitarbeiter:innen übernehmen müssen.
Und dafür müssen sie neu geschult werden. Deine Mitarbeiter:innen müssen mit neuer Software klarkommen und sich der neuen Arbeitswelt anpassen.
Klar, einfach neue Mitarbeiter:innen zu finden , die das alles schon können, ist auch eine Lösung. Aber sicherlich nicht die erste Wahl. Recruiting von neuen Mitarbeiter:innen bedeutet viel Aufwand – und es kostet Zeit und Geld. Weiterbildungen sind dagegen erstmal günstiger und außerdem bindet es deine Mitarbeiter:innen zusätzlich an dein Unternehmen.
so wichtig ist und welche Maßnahmen dafür am besten geeignet sind.
Die Weiterbildungskosten werden teilweise oder sogar vollständig übernommen. Noch dazu kommt, dass in einigen Fällen auch das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung teilweise bezuschusst werden kann.
Für die Weiterbildung können 15 % bis 100 % der Kosten übernommen werden und auch der Zuschuss zum Arbeitsentgelt kann bis 75 % erreichen, je nach der Betriebsgröße und nach Alter der Arbeitnehmer.
Zusätzlich dazu kann es einen weiteren Zuschuss geben:
Qualifizierungschancengesetz: Antrag zur Förderung
Als Erstes musst du natürlich mit deiner Personalabteilung abklären, ob und in welchem Umfang eine Weiterbildung für deine Mitarbeiter:innen möglich ist. Danach solltest du prüfen, ob sich dein Unternehmen und deine Mitarbeiter:innen für das Förderprogramm qualifizieren.
Wenn du die Weiterbildung aussuchst, solltest du darauf achten, dass das Programm für die Förderleistung anerkannt wird.
Im nächsten Schritt wird die Förderleistung beantragt. Dafür kontaktierst du den Arbeitgeber-Service , da wird dir Auskunft über die Leistung für dein Unternehmen gegeben.
Falls du bei einem Schritt Hilfe brauchst, lass dich am besten direkt beim Arbeitgeber-Service beraten.
Finde die richtige Weiterbildung
Um von der Leistung profitieren zu können, müssen einige Voraussetzungen für dein Förderprogramm zutreffen:
Die Qualifikationen, die deinen Mitarbeiter:innen dabei vermittelt werden, sollten vor allem zukunftsorientiert sein. Außerdem muss die letzte Aus- oder Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegen.
Als Arbeitgeber hast du das Recht, dich über die Voraussetzungen, dein Förderziel und mögliche Kurse beraten zu lassen.
Frage direkt bei der Agentur für Arbeit beim Arbeitgeber-Service nach oder bei Beratungsstellen wie dem IBB (Institut für Berufliche Bildung AG).
Vorteile für Arbeitgeber
Das Qualifizierungschancengesetz hat für dich als Arbeitgeber zahlreiche Vorteile:
Aber nicht nur für dich als Arbeitgeber sind klare Vorteile zu erkennen – auch für deine Mitarbeiter:innen ist das Qualifizierungschancengesetzt vorteilhaft:
Sichere Arbeitsplätze und Weiterbildungen sind ein wichtiger Schritt für ein gutes Employer Branding . Durch die Förderprogramme ist es für dich als Arbeitgeber möglich, deinen Mitarbeitern eine Weiterbildung anzubieten. Und zwar ohne große Ausgaben.
Dadurch kannst du mehr Mitarbeiter:innen an die neuen Arbeitsbedingungen anpassen und ihnen eine Möglichkeit bieten, auch in der Zukunft einen wertvollen Beitrag in deinem Unternehmen zu leisten.
Welche Weiterbildungen gibt es im HR?
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